Die eingereichte einstweilige Verfügung gegen Arcor wurde heute vom LG Frankfurt zurückgewiesen. Arcor sollte die Suchmaschine Google, wegen fehlender Altersüberprüfung, sperren. Das LG Frankfurt begründete die Ablehnung damit, dass Arcor “selbst keine pornografischen Schriften und/oder Bilder im Internet” bereit stellt. Denn Arcor bietet als Provider nur den Zugang zum Internet an, und ist nicht direkter Anbieter von pornografischen Inhalten.
via Golem.de
Schlagwörter: Arcor, einstweilige Verfügung, Google. Gericht
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