Endlich mal Schritt in die richtige Richtung. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Massenüberwachung von Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt.

So sei nicht explizit geregelt, unter welchen Umständen die Polizei die KFZ-Kennzeichen mit einer Fahndungsdatenbank abgleichen dürfe. Dies sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht ist dieses Urteil auch ein positiver Vorbote auf das noch ausstehende Urteil über die Vorratsdatenspeicherung. Zu wünschen wäre es….

via Golem

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