Geschrieben von Andi in Allgemein
Der Kleine bekommt einen großen Bruder. Im Sommer kommt der Nachfolger des EEE-PC 701 der neue EEE-PC 900 auf den Markt.
- 1 GB RAM
- 8,9 Zoll Display mit einer Auflösung von 1024×600 Pixel.
- Flash-Speicher von 12 GB
So ein Gerät würde mir auch gut stehen.
Der EEE-PC soll wird 400 Euro in den Handel kommen. Damit liegt er nur 100 Euro über seinem Vorgänger und soll “Windows ready” sein. Hoffentlich produziert Asus ausreichend Geräte für den Deutschen Markt, denn diesmal will ich auch einen.
via Golem
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Geschrieben von Andi in Allgemein
Es geht wieder los, die eklichen Anrufe wo eine Stimme vom Band trällert “Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!”. Nur diesmal in einer Neuauflage, denn mein Telefon klingelte genau einmal und fertig. Im Display wurde diese Nummer angezeigt “+493025555210″. Da ich diese Nummer überhaupt nicht kannte, machte ich das was ich in solchen Fällen immer tue – Ich Google-. Und ich wurde mehr als fündig. Zum Glück handelt es hierbei um keine 0900er Abzockernummer, sondern man zahlt nur den Tarif für einen Festnetzanruf innerhalb Deutschlands. Also wer zurückruft braucht sich keine Gedanken über einer horente Telfonrechnung zu machen. Nur sollte man sich verkneifen die angesagte 0900-Nummer anzurufen, denn dann wird es wirklich teuer.
Gut, nun weiss ich was dahinter steckt, aber es nervst mich dennoch, dass irgendwelche Heinis mich mit so einem Mist zumüllen.
Die Bundesnetzagentur findet dazu klare Worte:
Werbung unter Verwendung von Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post ist in Deutschland rechtswidrig, wenn nicht eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Ebenso ist Werbung mittels Telefonanrufen ohne Einwilligung des Verbrauchers bzw. gegenüber sonstigen Markteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung rechtswidrig. Entsprechende Werbung stellt daher in der Regel einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Den Betroffenen stehen daher Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung
(§ 8 UWG) sowie Schadenersatz (§ 9 UWG) zu. Nach dem UWG sind jedoch
nur Mitbewerber, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder
selbstständiger Interessen, qualifizierte Einrichtungen nach § 4 UKlaG und
Industrie- und Handelskammern berechtigt, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Jedoch sind auch Privatpersonen nicht schutzlos gestellt. Sie können nach
§ 1004 BGB Unterlassung und nach § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht Schadenersatz verlangen.
Nur von diesen Brüdern juckt das überhaupt keinen. Sehr unangenehm sind auch die abendlichen Anrufe von Versicherungen und Marktforschungsinstituten. In meinem Leben habe ich noch nie meine Einwilligung für Werbeanrufe oder ähnliches einer Firma gegeben. Ich nehme an keinen Gewinnspielen teil, ich habe keine Pabackl-Karte und jeder Firma mit der ich Privat im Kontakt bin untersage ich ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten.
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