Archiv für 7. Dezember 2007

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Jounarlisten Stefan Niggemeier bestätigt. Damit wird Niggemeier untersagt, in seinem eigenen Blog die Meinung Dritter, in Form von Leserkommentaren, zu verbreiten. Das heisst für Ihn, dass er alle Leserkommentare voher kontrollieren muss, und diese dann manuell freigibt.

Doch wie kam es dazu? Ein Unbekannter hatte zu einem Beitrag den umstrittenen Kommentar geschrieben. Niggemeier hatte ihn bemekrt und gelöscht. Leider nicht schnell genug meinte das klagente Unternehmen, und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es untersagt, diesen Kommentar auch nur einen weitere Sekunde zu veröffentlichen. Zwischen schreiben des Kommentatrs und dessen Löschung lagen gerade mal sieben einhalb Stunden. Niggemeier kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Für alle Blogger heisst das nun, dass sie mit jedem Kommentar Gefahr laufen, eine einstweilige Verfügung vor den Latz gehauen zu bekommen. Man muss wohl mit jedem Beitrag selbst abschätzen, ob man “böse Kommentare” kassieren kann, und eventuell Vorsichtsmaßnahmen treffen muss.
So viel zum Thema Rede- und Meinungsfreiheit.

via stefan-niggemeier.de

Weitere Infos: FAZ, ZDNET, Heise

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